Steuerberatung für Vermieter
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Mieteinnahmen, laufende Grundstücksaufwendungen,… – Wer eigenen Grundbesitz vermietet oder verpachtet erzielt zumeist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, unter gewissen Umständen aber auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit Ihr Wissensfundament hinsichtlich der Thematik Vermietung und Verpachtung nicht ins Wanken gerät, sollten Sie sich der Expertise eines Steuerberaters bedienen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Grundstücken werden i.d.R. dann erzielt, wenn es sich bei der Vermietung oder Verpachtung um bloße Vermögensverwaltung handelt. Eine weitere Voraussetzung ist z.B. die Absicht des Vermieters, über die Dauer der Vermietung einen sog. Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
Der Besitz von Immobilien bindet Kapital oft für einen längeren Zeitraum. Damit die mit dem Erwerb und der Instandhaltung der Immobilie zusammenhängenden Aufwendungen sowie die laufenden Grundstücksaufwendungen steuerlich optimal von Beginn an genutzt und in Abzug zu den Mieteinnahmen gebracht werden können, ist ein thematisch möglichst umfassender Kenntnisstand erforderlich. Ob Fragen zur Vermietung an Angehörige oder zur Ferienhausvermietung, zu den Mieteinnahmen oder ob Fragen zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Vermietungsobjekt, zu Instandsetzungsmaßnahmen und deren steuerlicher Berücksichtigung,… ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.