Steuerberatung für Existensgründer

Rechtsformwahl, Entwicklung eines Businessplans, Liquiditätsplanung, steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung, Korrespondenz mit den Finanzbehörden,… – Die Gründung eines Unternehmens erfordert viel Überlegung und eine genaue Planung, damit der Start gelingt.

Am Anfang einer Unternehmensgründung steht die Geschäftsidee. Neben Fragen zur Umsetzung dieser Idee, der Marktanalyse oder der Namenssuche für das neue Produkt geraten Fragen z.B. zur Rechtsformwahl, zum Finanzierungsbedarf oder zur Beachtung steuerlicher Verpflichtungen oft nicht ins Bewusstsein des Gründers bzw. werden verdrängt, da sie eher als nicht so wichtig empfunden werden.

Diese Denkweise kann manchmal bereits das Ende vom Anfang bedeuten, wenn beispielsweise eine für das spezielle Anliegen des Gründers ungünstige Rechtsform gewählt wurde oder steuerliche Wahlmöglichkeiten nicht optimal genutzt wurden.

Damit Sie die Weichen für den Start in Ihre berufliche Selbständigkeit von Beginn an richtig stellen können, berate ich Sie gern zu den wichtigsten steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Ihre Gründung wie beispielsweise Fragen zur Rechtsformwahl, der Erstellung eines Businessplans, Investitionsentscheidungen oder zur Umsatzsteuer und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

Für Ihre Fragen zur Steuererklärung stehe ich Ihnen ­gerne in einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort.

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Was ich für Sie als Existenzgründer tun kann

  • Existenzgründungsberatung
  • Businessplanerstellung
  • Beratung zur optimalen Rechtsformwahl aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sichtweise
  • Erstellung Ihrer Finanzbuchführung und Gewinnermittlung
  • Erstellung Ihrer Steuererklärungen
Mein Gesamtangebot für Sie

Häufige Fragen von Existenzgründern

Wie melde ich mich beim Finanzamt steuerlich als Existenzgründer an?

Existenzgründer, die z.B. eine gewerbliche, eine selbständige oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, melden sich beim Finanzamt durch die Abgabe des ausgefüllten sog. Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an.

Welche Steuern kommen auf mich als Existenzgründer zu?

Abhängig von der Rechtsformwahl, der Unternehmensgröße und der Art der erzielten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit) unterliegen Existenzgründer der Einkommens-, der Körperschafts-, der Gewerbe- und/oder der Umsatzbesteuerung.

Ich bin vorrangig als Arbeitnehmer angestellt, möchte mich aber nebenberuflich gewerblich selbständig machen. Wie wird das steuerlich gehandhabt?

Als Arbeitnehmer werden weiterhin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die der Lohnsteuer unterworfen werden.

Die nebenberufliche Tätigkeit, mit der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, muss beim Finanzamt, auch wenn sie im Nebengewerbe durchgeführt wird, mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung angemeldet werden. Gleiches gilt für eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Mittels dieser steuerlichen Anmeldung werden dann z.B. vom Finanzamt eventuelle Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgelegt bzw. Feststellungen zur Umsatzbesteuerung getroffen.

Ich beginne im kommenden Monat meine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland. Ich hatte jedoch schon Ausgaben, die mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Kann ich diese Ausgaben steuerlich geltend machen?

Sofern betriebliche Aufwendungen vor einer Betriebseröffnung entstehen, handelt es sich steuerlich um sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Diese können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn ein hinreichend genauer Zusammenhang mit der späteren Gewinnerzielung aus der angestrebten freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Beispielsweise können entstandene Kosten (z.B. Maklergebühren) für die Anmietung einer Praxis solche vorweggenommenen Betriebsausgaben darstellen.

Bitte bedenken Sie, dass es sich hier um Antworten auf losgelöste Fragestellungen handelt, ohne dass weitere Sachverhaltsangaben einbezogen wurden. Daher können die Antworten keinesfalls eine speziell auf Ihren Fall abgestimmte individuelle steuerliche Beratung ersetzen.

Persönliche Betreuung: Von der privaten Steuererklärung bis zum großen Jahresabschluss.

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Steuerberaterin in Lübben - Sabine Deus

Sabine Deus


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