Senioren

Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

Wer freut sich als Rentner nicht, wenn durch die Rentenanpassung zum 01.07. eines jeden Jahres die monatliche Rente steigt?! In diesem Jahr dürfte diese Anpassung auch mit Blick auf den Kontoauszug sofort ins Auge fallen, da die Steigerung in den neuen Bundesländern 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern 4,25 Prozent betragen wird.

Die Schattenseite der Medaille besteht jedoch z.B. darin, dass durch die jährlichen Rentenanpassungen immer mehr Rentner gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies betrifft z.B. ledige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die ausschließlich eine gesetzliche Altersrente bezogen haben und deren Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für unbeschränkt steuerpflichtige, verheiratete Personen die jeweils ausschließlich eine gesetzliche Altersrente bezogen haben und deren Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Zweifachen des Grundfreibetrages liegt.

In den Gesamtbetrag der Einkünfte fließen neben den Renten z.B. auch Vermietungseinkünfte mit ein. Daher muss individuell geprüft werden, ob eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht oder nicht. Dabei ist beispielsweise auch zu beachten, dass sich trotz einer Verpflichtung zur Abgabe nicht zwangsweise eine Einkommensteuerzahllast ergeben muss: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern etwa den Gesamtbetrag der Einkünfte, so dass sich dadurch letztendlich eine Einkommensteuer von EUR 0,00 ergeben kann.

Ob Fragen zum Bestehen einer Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, zur Einkünfteermittlung, zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen,… ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

 

Existenzgründer

Steuerberatung für Existensgründer

Rechtsformwahl, Entwicklung eines Businessplans, Liquiditätsplanung, steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung, Korrespondenz mit den Finanzbehörden,… – Die Gründung eines Unternehmens erfordert viel Überlegung und eine genaue Planung, damit der Start gelingt.

Am Anfang einer Unternehmensgründung steht die Geschäftsidee. Neben Fragen zur Umsetzung dieser Idee, der Marktanalyse oder der Namenssuche für das neue Produkt geraten Fragen z.B. zur Rechtsformwahl, zum Finanzierungsbedarf oder zur Beachtung steuerlicher Verpflichtungen oft nicht ins Bewusstsein des Gründers bzw. werden verdrängt, da sie eher als nicht so wichtig empfunden werden.

Diese Denkweise kann manchmal bereits das Ende vom Anfang bedeuten, wenn beispielsweise eine für das spezielle Anliegen des Gründers ungünstige Rechtsform gewählt wurde oder steuerliche Wahlmöglichkeiten nicht optimal genutzt wurden.

Damit Sie die Weichen für den Start in Ihre berufliche Selbständigkeit von Beginn an richtig stellen können, berate ich Sie gern zu den wichtigsten steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Ihre Gründung wie beispielsweise Fragen zur Rechtsformwahl, der Erstellung eines Businessplans, Investitionsentscheidungen oder zur Umsatzsteuer und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

Vermieter

Steuerberatung für Vermieter

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Mieteinnahmen, laufende Grundstücksaufwendungen,… – Wer eigenen Grundbesitz vermietet oder verpachtet erzielt zumeist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, unter gewissen Umständen aber auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit Ihr Wissensfundament hinsichtlich der Thematik Vermietung und Verpachtung nicht ins Wanken gerät, sollten Sie sich der Expertise eines Steuerberaters bedienen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Grundstücken werden i.d.R. dann erzielt, wenn es sich bei der Vermietung oder Verpachtung um bloße Vermögensverwaltung handelt. Eine weitere Voraussetzung ist z.B. die Absicht des Vermieters, über die Dauer der Vermietung einen sog. Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Der Besitz von Immobilien bindet Kapital oft für einen längeren Zeitraum. Damit die mit dem Erwerb und der Instandhaltung der Immobilie zusammenhängenden Aufwendungen sowie die laufenden Grundstücksaufwendungen steuerlich optimal von Beginn an genutzt und in Abzug zu den Mieteinnahmen gebracht werden können, ist ein thematisch möglichst umfassender Kenntnisstand erforderlich. Ob Fragen zur Vermietung an Angehörige oder zur Ferienhausvermietung, zu den Mieteinnahmen oder ob Fragen zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Vermietungsobjekt, zu Instandsetzungsmaßnahmen und deren steuerlicher Berücksichtigung,… ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

Selbstständige & Gewerbetreibende

Steuerberatung für
Selbstständige & Gewerbetreibende

Buchführung, Gewinnermittlung, Abgabe von Steueranmeldungen und –erklärungen, Korrespondenz mit den Finanzbehörden,…. – Die steuerlichen Verpflichtungen und Aufgaben stellen für den Großteil der Unternehmer allein schier unüberwindbare Hürden dar, die es gilt, gemeinsam zu meistern.

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Deshalb sollte auch die Steuerberatung für jedes Unternehmen individuell und maßgeschneidert sein. Die Vielzahl möglicher Unternehmensformen eröffnet vielfältige Gestaltungsspielräume, die es steueroptimal zu nutzen gilt.

Die sich schnell verändernde Steuergesetzgebung und Rechtsprechung führt nicht zu einer Vereinfachung des Steuersystems sondern macht es für Unternehmer immer komplizierter, sich sicher durch den Dschungel des Steuerrechts zu bewegen. Angefangen von Fragen zur Gewinnermittlungsart, der Art der Versteuerung, der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen über Fragestellungen aus den einzelnen Steuerbereichen wie Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer, bis hin zu Fragen zur Betriebsbeendigung, … ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

Arbeitnehmer

Steuererklärung für Arbeitnehmer

Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,… – Das Erstellen und Abgeben der Einkommensteuererklärung ist für viele Arbeitnehmer ein lästiges Unterfangen.

Die vor einigen Jahren politisch aufgekommene Idee, dass eine Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen müsse, rückt immer mehr in weite Ferne. Zu schnell verändert sich die Steuergesetzgebung und vermeintliche Vereinfachungen lassen das Steuersystem immer komplizierter werden.
Viel zu oft wird daher auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet, obwohl z.B. gerade bei hohen Werbungskosten (z.B. langer Arbeitsweg, hohe Fort- & Weiterbildungskosten, doppelter Haushaltsführung,…) mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann.

Auch zeigt die Praxis, dass aufgrund mangelnder Kenntnisse der Steuergesetze und fehlender Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden auf Steuererstattungen oft verzichtet wird. Wurden der Steuerfestsetzung nämlich fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt, kann dagegen innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden, was aus Unwissenheit häufig unterbleibt. Dabei zeigt die Statistik, dass mehr als die Hälfte aller eingelegten Einsprüche im Jahr 2014 erfolgreich waren, d.h., dass die jeweiligen Bescheide zu Gunsten des Steuerpflichtigen geändert wurden und sich dadurch z.B. ihr ursprünglicher Erstattungsanspruch erhöht hat.

Mit einer rechtzeitigen steuerlichen Beratung lassen sich Fehler vermeiden und Steuersparpotentiale nutzen.
Ob Fragen zu den Werbungskosten, der steuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen und Sonderausgaben, der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- oder Scheidungskosten, einem nebenberuflichen Gewerbe, einer Erbschaft,… ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.