Sofern eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, ist die Steuererklärung spätestens 5 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres – also bis zum Ablauf des 31.05. des Folgejahres – beim Finanzamt einzureichen.
Diese Frist kann bis zum 31.12. verlängert werden, wenn Sie sich durch einen Steuerberater steuerlich vertreten lassen.