Ich bin als Unternehmer im Baugewerbe tätig und erbringe umsatzsteuerpflichtige Leistungen gegenüber meinen Kunden. Neulich hat mir jedoch ein Auftraggeber gesagt, dass ich ihm nur eine Nettorechnung stellen darf und er für mich die Umsatzsteuer abführen würde. Ist das möglich und wenn ja, warum?

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