Steuerberatung für Rentner und Pensionäre
Wer freut sich als Rentner nicht, wenn durch die Rentenanpassung zum 01.07. eines jeden Jahres die monatliche Rente steigt?! In diesem Jahr dürfte diese Anpassung auch mit Blick auf den Kontoauszug sofort ins Auge fallen, da die Steigerung in den neuen Bundesländern 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern 4,25 Prozent betragen wird.
Die Schattenseite der Medaille besteht jedoch z.B. darin, dass durch die jährlichen Rentenanpassungen immer mehr Rentner gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies betrifft z.B. ledige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die ausschließlich eine gesetzliche Altersrente bezogen haben und deren Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für unbeschränkt steuerpflichtige, verheiratete Personen die jeweils ausschließlich eine gesetzliche Altersrente bezogen haben und deren Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Zweifachen des Grundfreibetrages liegt.
In den Gesamtbetrag der Einkünfte fließen neben den Renten z.B. auch Vermietungseinkünfte mit ein. Daher muss individuell geprüft werden, ob eine entsprechende Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht oder nicht. Dabei ist beispielsweise auch zu beachten, dass sich trotz einer Verpflichtung zur Abgabe nicht zwangsweise eine Einkommensteuerzahllast ergeben muss: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern etwa den Gesamtbetrag der Einkünfte, so dass sich dadurch letztendlich eine Einkommensteuer von EUR 0,00 ergeben kann.
Ob Fragen zum Bestehen einer Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, zur Einkünfteermittlung, zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen,… ich berate Sie gern und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.